Lektorat und Coaching

Zulässigkeit für Prüfungsleistungen?

Ist ein Lektorat für Prüfungsleistungen wie Abschlussarbeiten zulässig?

Ein Lektorat ist grundsätzlich erlaubt. Es ist genauso zulässig, wie wenn Sie Ihre Abschlussarbeit einer dritten Person zum Gegenlesen geben und von dieser Person Vorschläge zur Verbesserung einiger Faktoren Ihres Werkes erhalten. Aus sachbezogener Sicht besteht hier keinerlei Unterschied. Diese Vorschläge können ausschließlich formale Aspekte, wie etwa die Zitation, aber auch inhaltliche Aspekte, wie die Verbesserung der Stringenz in manchen Textteilen, enthalten. Ein Lektorat schmälert in keiner Weise Ihre wissenschaftliche Eigenleistung. Sie übernehmen dadurch keine zitationspflichtigen Gedanken fremder Autoren.

Deswegen müssen Sie die Lektorierung eines Werkes auch nicht gegenüber der Prüfungsinstitution angeben. Bitte beachten Sie auch, dass bei verschiedenen Verlagen die Veröffentlichung sowohl von Büchern als auch von Zeitschriften häufig durch Lektoren oder, bei Zeitschriften, auch durch externe Gutachter begleitet wird.

Ist ein Coaching für Prüfungsleistungen zulässig?

Ein Coaching für Prüfungsleistungen ist ebenso wie ein Lektorat erlaubt. Dies lässt sich mit zwei Sachverhalten begründen.

Aus inhaltlicher Sicht handelt es sich beim Coaching um ein vorverlegtes Lektorat. Es findet jedoch bereits vor Fertigstellung der Arbeit statt. Dabei besitzt es das Ziel, möglichst frühzeitig Problembereiche und systematische Mängel zu erkennen sowie anschließend diese bereits bestehenden Fehler zu beseitigen bzw. künftige, vergleichbare Fehler zu vermeiden.

Weiterhin weist man Ihnen (in der Regel) vor Beginn offiziell einen Betreuer für Ihre Abschlussarbeit zu, der gegebenenfalls auch eine andere Person als Ihr Erstprüfer sein kann. Je nach den üblichen Gepflogenheiten Ihres Fachbereichs, Ihrer Fakultät oder auch des Prüfers selbst kann diese Betreuung unterschiedlich intensiv ausfallen. So können Sie mit Ihrem Betreuer in unterschiedlichem Umfang konzeptionelle und formale Gesichtspunkte Ihrer Arbeit besprechen. Möglicherweise werden dabei auch der von Ihnen gewünschte Inhalt näher präzisiert und die Themenvorgabe eingeengt oder andere Unterstützungsleistungen gegeben. Eine solche offizielle Betreuung kann deshalb durchaus den Umfang eines Coaching übertreffen. Da sie als eine ausdrücklich erlaubte Hilfestellung für die Studierenden gilt, ist auch ein externes Coaching eine zulässige Maßnahme, die in keiner Weise Ihre wissenschaftliche Eigenleistung einschränkt.
 

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