Lektorat und Coaching

Angabepflichtiges Hilfsmittel?

Muss ich in meiner Arbeit ein Lektorat als Hilfsmittel angeben?

Diese Frage lässt sich mit einem „Nein“ beantworten. Denn eine Unterstützung durch ein Lektorat unterscheidet sich einerseits substantiell nicht von der etwaigen Hilfestellung, die Ihnen eine dritte Person als Gegenleser Ihres Werkes leisten könnte. Diese Person würden Sie in einer Seminar- und Abschlussarbeit nicht benennen. Andererseits gibt es auch vom Prüfer zugewiesene Betreuer sowohl für Seminar- und Abschlussarbeiten, die gleichermaßen eine ähnliche Unterstützung wie ein erweitertes Lektorat bieten. Auch die Hilfestellungen dieser Betreuer geben Sie in der Regel nicht an.

Muss ich in meiner Arbeit ein Coaching als Hilfsmittel angeben?

Die Antwort auf diese Frage ist ein „Nein“. Vergleichbar dem Lektorat entspricht ein Coaching inhaltlich durchaus der Hilfestellung, die ein (offiziell zugewiesener) Betreuer oder eine dritte Person erbringen kann. Teilweise gehen manche dieser Unterstützungsleistungen sogar über ein Coaching hinaus, etwa wenn der Betreuer mit Ihnen eine statistische Methode auswählt oder bei deren Anwendung mithilft.
 

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