Wie viele Gutachter sind für eine Abschlussarbeit notwendig?
Üblicherweise legen die jeweiligen Prüfungsordnungen fest, dass eine Abschlussarbeit in der Regel von zwei Gutachtern, dem Erst- und dem Zweitprüfer, bewertet werden muss. Nur in besonderen Ausnahmefällen gibt es mehr als zwei Gutachter.
Welche Aufgabe besitzt der Erstprüfer?
Üblicherweise erstellt der Erstprüfer ein ausführliches schriftliches Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit. Es kann durchaus mehr als eine Seite umfassen. Normalerweise erhalten auch Sie eine Kopie dieses Gutachtens. Wenn zusätzlich noch ein zusätzlicher Betreuer beim Entstehungsprozess der Arbeit beteiligt gewesen ist, entwirft dieser Betreuer häufig eine Vorversion des Gutachtens einschließlich Notenvorschlag, wobei diese Vorversion vom eigentlichen Prüfer oftmals ergänzt oder verändert wird. Diese Änderung kann sich auch auf die Note beziehen, und der Prüfer sowohl zum Besseren als auch zum Schlechteren vom anfänglichen Bewertungsvorschlag des Betreuers abweichen.
Welche Rolle nimmt der Zweitprüfer wahr?
Das Gutachten des Zweitprüfers fällt in der Regel deutlich kürzer aus. Gegebenenfalls besteht es nur aus einem einzigen Satz, in dem der Zweitgutachter sich der Bewertung des Erstgutachters anschließt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass fast immer der Zweitgutachter die gleiche Note wie der Erstgutachter für Ihre Abschlussarbeit vergibt.
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