Lektorat - (Wissenschaftliche) Beratung
Lektorat angabepflichtig?
Muss ich in meiner fertigen Arbeit ein Lektorat als Hilfsmittel angeben?
Diese Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ beantworten. Denn eine Unterstützung durch ein Lektorat unterscheidet sich einerseits substantiell nicht von der etwaigen Hilfestellung, die Ihnen eine dritte Person als Gegenleser Ihres Werkes leisten könnte. Diese Person würden Sie in einer Bachelor- und Masterarbeit, dies gilt auch für eine Seminararbeit, in der Regel nicht benennen. Andererseits gibt es auch vom Prüfer zugewiesene Betreuer sowohl für Seminar- als auch für Abschlussarbeiten, die gleichermaßen eine ähnliche Unterstützung wie ein Lektorat bieten. Auch die Hilfestellungen dieser Betreuer geben Sie üblicherweise nicht an. Etwas anders sieht es bei Dissertationen aus. Dort ist es üblich, sich in einem Vorwort für die gewährte Hilfestellung bzw. Beratung durch Betreuer oder Dritte ausdrücklich zu bedanken.