Lektorat - (Wissenschaftliche) Beratung
Beratung angabepflichtig?
Muss ich in meiner fertigen Arbeit eine externe wissenschaftliche Beratung als Hilfsmittel angeben?
Die Antwort auf diese Frage ist ein „Nein“. Vergleichbar dem Lektorat entspricht eine wissenschaftliche Beratung inhaltlich durchaus der Hilfestellung, die ein (offiziell durch die Hochschule zugewiesener) Betreuer oder eine dritte Person erbringen kann. Beide Personengruppen würden Sie in einer Bachelor- und Masterarbeit, dies gilt auch für eine Seminararbeit, normalerweise nicht benennen. Etwas anderes gilt für Dissertationen. Dort ist es üblich, sich in einem Vorwort für die gewährte Hilfestellung bzw. Beratung durch Betreuer oder Dritte ausdrücklich zu bedanken.