Lektorat - (Wissenschaftliche) Beratung
Lektorat als zulässiges Hilfsmittel?
Ist ein Lektorat für Bachelor- und Masterarbeiten sowie andere Prüfungsleistungen zulässig?
Ein Lektorat ist grundsätzlich erlaubt. Es ist genauso zulässig, wie wenn Sie Ihre Abschlussarbeit einer dritten Person zum Gegenlesen geben und von dieser Person Vorschläge zur Verbesserung einiger Faktoren Ihres Werkes erhalten. Aus sachbezogener Sicht besteht hier keinerlei Unterschied. Diese Vorschläge können nicht nur formale Aspekte, wie etwa die Zitation, sondern auch inhaltliche Aspekte, wie die Verbesserung der Stringenz in manchen Textteilen, enthalten. Ein Lektorat bildet keine urheberrechtlich relevante Mitarbeit an der Arbeit und schmälert insofern in keiner Weise Ihre wissenschaftliche Eigenleistung. Sie übernehmen dadurch keine zitationspflichtigen Gedanken fremder Autoren.
Deswegen müssen Sie die Lektorierung eines Werkes auch nicht gegenüber der Prüfungsinstitution angeben. Bitte beachten Sie auch, dass bei verschiedenen Verlagen die Veröffentlichung sowohl von Büchern als auch von Zeitschriften häufig durch Lektoren oder, bei Zeitschriften, auch durch externe Gutachter begleitet wird.